11.03.2020

Corona-Krise: BVAU fordert weitere Maßnahmen im Arbeitsrecht

Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) fordert nach dem Koalitionsausschuss vom 8.3.2020 weitere Maßnahmen im Arbeitsrecht zur Unterstützung von Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise, damit möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz gerät und möglichst kein Arbeitsplatz verloren geht. Zahlreiche Betriebsräte sagen inzwischen vorgeschriebene Betriebsversammlungen ab; ebenso untersagen viele Unternehmen Besprechungen ab einer bestimmten Teilnehmermenge.

"Das wäre der perfekte Zeitpunkt, zumindest zeitweise die virtuelle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu erlauben, denken wir nur an Betriebsratssitzungen, Betriebsratsbeschlüsse, aber auch Betriebsversammlungen oder Aufsichtsrats- oder Betriebsratswahlen", so BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller. Die schnelle Reaktion des Gesetzgebers hinsichtlich der Kurzarbeit zeige darüber hinaus, was möglich ist, wenn ein breiter Konsens besteht.

"Diese Flexibilität ist auch mit Blick auf weitere aktuelle Fragestellungen zum Umgang mit der Corona-Thematik am Arbeitsplatz wünschenswert.", so BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder. Der Einsatz moderner Konferenztechnik und digitaler Instrumente müsse gesetzlich zugelassen werden, damit dort, wo die Betriebsparteien das für sinnvoll erachten, auch eine Betriebsversammlung am Bildschirm und aus dem Home Office möglich ist. Die Corona-Krise könne dazu führen, dass solche Instrumente ausprobiert und deren Mehrwert für die Betriebsparteien erkannt wird.
BVAU e.V.
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