Corona-Krise: BVAU fordert weitere Maßnahmen im Arbeitsrecht
"Das wäre der perfekte Zeitpunkt, zumindest zeitweise die virtuelle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu erlauben, denken wir nur an Betriebsratssitzungen, Betriebsratsbeschlüsse, aber auch Betriebsversammlungen oder Aufsichtsrats- oder Betriebsratswahlen", so BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller. Die schnelle Reaktion des Gesetzgebers hinsichtlich der Kurzarbeit zeige darüber hinaus, was möglich ist, wenn ein breiter Konsens besteht.
"Diese Flexibilität ist auch mit Blick auf weitere aktuelle Fragestellungen zum Umgang mit der Corona-Thematik am Arbeitsplatz wünschenswert.", so BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder. Der Einsatz moderner Konferenztechnik und digitaler Instrumente müsse gesetzlich zugelassen werden, damit dort, wo die Betriebsparteien das für sinnvoll erachten, auch eine Betriebsversammlung am Bildschirm und aus dem Home Office möglich ist. Die Corona-Krise könne dazu führen, dass solche Instrumente ausprobiert und deren Mehrwert für die Betriebsparteien erkannt wird.
BVAU e.V.
"Diese Flexibilität ist auch mit Blick auf weitere aktuelle Fragestellungen zum Umgang mit der Corona-Thematik am Arbeitsplatz wünschenswert.", so BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder. Der Einsatz moderner Konferenztechnik und digitaler Instrumente müsse gesetzlich zugelassen werden, damit dort, wo die Betriebsparteien das für sinnvoll erachten, auch eine Betriebsversammlung am Bildschirm und aus dem Home Office möglich ist. Die Corona-Krise könne dazu führen, dass solche Instrumente ausprobiert und deren Mehrwert für die Betriebsparteien erkannt wird.