Corona-Krise: Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000,- € für drei Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000,- € für drei Monate.
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Mit diesen Corona-Soforthilfen sollen akute Liquiditätsengpässe überwunden werden können. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie z.B. Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen.
Das dem Soforthilfeprogramm zugrunde liegende Eckpunkte-Punkte "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" vom 23.3.2020 finden Sie hier (PDF-Datei, 2 Seiten).