30.03.2020

Corona-Krise: Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Der Bundesrat hat am 27.3.2020 Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Solo-Selbständige im Volumen von 50 Milliarden Euro gebilligt.

Das Soforthilfeprogramm beinhaltet folgende Maßnahmen: 
  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000,- € für drei Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000,- € für drei Monate.
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Mit diesen Corona-Soforthilfen sollen akute Liquiditätsengpässe überwunden werden können. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie z.B. Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweise Kommunen.

Mehr zum Thema:

Das dem Soforthilfeprogramm zugrunde liegende Eckpunkte-Punkte "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" vom 23.3.2020 finden Sie hier (PDF-Datei, 2 Seiten).

Bundesregierung PM v. 27.3.2020
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