19.10.2020

Corona-Pandemie: G-BA ermöglicht erneut telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich angesichts bundesweit wieder steigender Covid-19-Infektionszahlen erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung ab dem 19.10.2020 verständigt.

Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können ab dem 19.10.2020 - vorerst befristet bis 31.12.2020 - wieder telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen Covid-19-Symptomen, nach Kontakt zu Covid-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
G-BA PM vom 15.10.2020
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