31.08.2020

Corona-Pandemie: Neue Regeln für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen ab dem 1.10.2020 ihre Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach ihrer Rückkehr beenden können. Zudem entfällt für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten ab dem 15.9.2020 die Möglichkeit, sich kostenlos auf Corona testen zu lassen. Hierauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 27.8.2020 in einer Telefonschaltkonferenz geeignet.

Wichtig! Die Bundeskanzlerin hat bei dieser Gelegenheit angekündigt, dass Bund und Länder kurzfristig eine Rechtsänderung hinsichtlich der Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) anstreben. Bundeseinheitlich solle eine Entschädigung für den Einkommensausfall nicht gewährt werden, wenn eine Quarantäne auf-grund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich werde.

Mehr zum Thema:
Was Arbeitgeber jetzt im Zusammenhang mit der Entschädigung nach § 56 IfSG beachten sollten, erläutert Dr. Detlef Grimm im ArbRB-Blog. Das Papier mit allen Ergebnissen der Telefonschaltkonferenz vom 27.8.2020 im Volltext finden Sie unter hier (PDF-Datei - 7 Seiten).

Bundesregierung PM vom 27.8.2020
Zurück