Corona-Pandemie: Neue Regeln für Reiserückkehrer
Wichtig! Die Bundeskanzlerin hat bei dieser Gelegenheit angekündigt, dass Bund und Länder kurzfristig eine Rechtsänderung hinsichtlich der Entschädigungsregelung im Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) anstreben. Bundeseinheitlich solle eine Entschädigung für den Einkommensausfall nicht gewährt werden, wenn eine Quarantäne auf-grund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich werde.
Bundesregierung PM vom 27.8.2020
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Was Arbeitgeber jetzt im Zusammenhang mit der Entschädigung nach § 56 IfSG beachten sollten, erläutert Dr. Detlef Grimm im ArbRB-Blog. Das Papier mit allen Ergebnissen der Telefonschaltkonferenz vom 27.8.2020 im Volltext finden Sie unter hier (PDF-Datei - 7 Seiten).