30.03.2021

Corona-Sozialschutzpaket III: Einmalzahlung in der Grundsicherung / Kinderbonus / Künstlersozialversicherung u.a.

Der Bundesrat hat dem Sozialschutzpaket III abschließend zugestimmt. Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, über den 31.3.2021 hinaus Unterstützung erhalten.

Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung
Die Bundesregierung verlängert mit dem Sozialschutzpaket III die Regelungen für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2021. Das bedeutet, dass weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt wird. Auch die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird bis Ende dieses Jahres verlängert.

Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 €
Mit der Einmalzahlung von 150 € unterstützt die Bundesregierung die Leistungsberechtigten zudem dabei, coronabedingte zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren, etwa Tests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel.

Kinderbonus für Kinder der Leistungsberechtigten
Die Kinder der Leistungsberechtigten erhalten einen Kinderbonus in gleicher Höhe.

Mittagsverpflegung u.a. in Schulen
Mit dem Sozialschutzpaket III werden außerdem Sonderregelungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlängert. Sie sollen laut Beschluss des Deutschen Bundestages gelten, so lange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist, längstens jedoch bis 31.12.2021.

Erhalt sozialer Infrastruktur
Ebenso soll der Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängert werden. Mit diesem Gesetz sorgt die Bundesregierung für den Erhalt sozialer Infrastruktur, etwa Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, deren Betrieb eingeschränkt wurde, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Arbeitsförderung oder auch Frauenhäusern.

Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung sichergestellt
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Pandemie bedeuten auch für selbstständig künstlerisch und publizistisch Tätige sowie ihre Auftraggeber starke wirtschaftliche und soziale Belastungen. Deshalb wird für sie der Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung sichergestellt, auch wenn im Jahr 2021 das notwendige Mindesteinkommen von 3.900 € nicht erwirtschaftet wird. Mit der Zustimmumg des Bundesrates kann das Gesetz am 1.4. in Kraft treten.
Bundesregierung PM vom 5.3.2021
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