27.04.2020

Covid-19: EU-Agentur für Arbeitsschutz legt Leitlinien zur Rückkehr an den Arbeitsplatz vor

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Diskussion um eine stufenweise Aufhebung der Covid-19-Maßnahmen und der damit verbundenen Rückkehr vieler Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) neue Leitlinien zur Rückkehr an den Arbeitsplatz veröffentlicht.

Das Dokument enthält Empfehlungen für Arbeitgeber zu den folgenden Bereichen:
  • Reduktion der Gefährdung
  • Planung der Arbeitswiederaufnahme
  • Umgang mit hohen Abwesenheitszahlen
  • Handhabung Homeoffice
  • Einbeziehung der Beschäftigten beim Arbeitsschutz
  • Fürsorge für Covid-19 genesene Beschäftigte
  • Einholung von Informationen aus verlässlichen Quellen
  • Beachtung der branchenspezifischen Leitlinien.

Im Zentrum der Empfehlungen steht eine erneute Bewertung der Risiken durch den Arbeitgeber bei der Wiederaufnahme der Arbeit. Das Papier benennt die Reduktion der Kontakte zwischen den Beschäftigten, die Einhaltung der elementaren Hygienemaßnahmen, flexible Arbeitszeiten und, wenn möglich, Arbeit per Telefon oder Videokonferenz.

Des Weiteren spielen Vorbereitung und Planung der Arbeit unter veränderten Bedingungen eine wichtige Rolle. Arbeitgebern wird empfohlen, sich auf hohe Abwesenheitsraten einzustellen sowie die Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten, zu beraten und zu unterstützen und sie ebenfalls in Überlegungen zum Arbeitsschutz einzubinden. Die Sorgen der Arbeitnehmer, an Covid-19 zu erkranken, sollten nicht unterschätzt werden. Bei Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und genesen zum Arbeitsplatz zurückkehren, müsse unter Umständen mit reduzierter Belastbarkeit gerechnet werden.

BDA Mitteilung vom 27.4.2020
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