Das ändert sich 2013 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Änderungen im SGB II
Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ab dem 1.1.2013 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV") erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 382 €.
BMAS PM vom 18.12.2012
Ab dem 1.1.2013 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV") erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 382 €.
Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab dem 1.1.2013 im Einzelnen:
- Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 382 €
- Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 345 €
- Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 306 €
- Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 289 €
- Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 255 €
- Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 224 €