20.12.2012

Das ändert sich 2013 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Änderungen im SGB II

Auf den großen gesetzgeberischen Wurf haben Arbeitsrechtler 2012 einmal mehr umsonst gewartet. Insbesondere das lange diskutierte Beschäftigtendatenschutzgesetz ist nicht gekommen. Angeblich hält die Bundesregierung zwar an dem Entwurf fest; offen ist aber wohl weiterhin, wann mit einem Fortschritt der Ausschussberatungen zu rechnen ist. Es gibt allerdings eine Vielzahl von kleineren Änderungen, die nachfolgend dargestellt werden.

Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ab dem 1.1.2013 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ("Hartz IV") erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 382 €.

Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab dem 1.1.2013 im Einzelnen:

  • Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 382 €
  • Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 345 €
  • Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 306 €
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 289 €
  • Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 255 €
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 224 €
BMAS PM vom 18.12.2012
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