20.12.2012

Das ändert sich 2013 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer und Mindestlöhne

Bereits zum 1.11.2012 sind die Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie in Kraft getreten. Weitere Branchen werden in den nächsten Monaten hinzukommen. So wurde etwa für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie am 18.12.2012 eine Einigung über Branchenzuschläge erzielt. Der Tarifvertrag soll am 1.5.2013 in Kraft treten.

+++ Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie
Der "Pilotabschluss" in der Metall- und Elektroindustrie sichert Leiharbeitnehmern bereits seit dem 1.11.2012 Branchenzuschläge zu. Diese belaufen sich je nach Entgeltgruppe und Verleihdauer auf 171 bis zu 1.381 Euro monatlich.

Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:

  • Anwendungsbereich: Voraussetzung für den Zuschlag ist einerseits eine Bindung des Zeitarbeitsunternehmens an die Tarifverträge mit BAP und IGZ bzw. eine vertragliche Inbezugnahme dieser Tarifverträge und andererseits ein Einsatz des Leiharbeitnehmers in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie. Ob dieses tarifgebunden ist, ist dagegen unbeachtlich.
  • Höhe der Branchenzuschläge: Die Zuschläge belaufen sich nach sechs Wochen Einsatzzeit im selben Betrieb auf 15 Prozent des Tariflohns, nach drei Monaten auf 20 Prozent, nach fünf Monaten auf 30 Prozent, nach sieben Monaten auf 45 Prozent und nach neun Monaten auf 50 Prozent.
  • Beginn: Berücksichtigt wird grds. die Einsatzzeit ab November 2012. Wer allerdings zu diesem Zeitpunkt schon sechs Wochen oder länger im selben Betrieb tätig war, erhält gleich 15 Prozent Zuschlag und die nächsten Stufen auch entsprechend früher. Noch längere Einsatzzeiten vor dem 1.11.2012 bleiben allerdings unberücksichtigt.
  • Deckelung: Eine Deckelung des Zuschlags auf 90 Prozent des tatsächlichen Entgelts eines vergleichbaren Beschäftigten ist möglich. Sie setzt allerdings voraus, dass der Entleiher sich ausdrücklich darauf beruft und das tatsächliche Entgelt nachweist.
  • Unterbrechungen: Unterbrechungen des Einsatzes von weniger als drei Monaten sind unerheblich; beim nächsten Einsatz im gleichen Betrieb werden die Einsatzzeiten dann weitergezählt. Urlaube, Feiertage und Krankheiten bis zu sechs Wochen gelten nicht als Unterbrechung und werden bei der Einsatzdauer und damit bei der Berechnung der Stufen mitgezählt.
  • Arbeitgeberwechsel: Wechselt der Arbeitgeber, nicht aber der Einsatzbetrieb, so wirkt sich dies nicht anspruchsmindernd aus. Die Zeiten beim vorherigen Arbeitgeber werden angerechnet.
  • Verrechnung: Arbeitgeber dürfen den Branchenzuschlag grds. nicht mit anderen Leistungen, wie etwa Fahrgeld, Aufwandsentschädigungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder anderen Zuschlägen, verrechnen. Etwas anderes gilt nur für übertarifliche Leistungen, die der Arbeitgeber freiwillig zahlt.

+++ Branchenzuschläge in der chemischen Industrie
Nach dem "Pilotabschluss" über Branchenzuschläge in der Metall- und Elektronindustrie haben sich auch die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und die Zeitarbeitsverbände BAP e.V. und iGZ e.V. auf einen Tarifvertrag über Branchenzuschläge geeinigt. Der Tarifvertrag ähnelt in den meisten Bereichen demjenigen in der Metall- und Elektroindustrie und enthält nur wenige eigene branchenspezifische Sonderregelungen, wie z.B. die nach Entgeltgruppen differierende Höhe der Zuschläge in § 2 Abs.3.

Weitere Informationen zum Tarifabschluss finden Sie hier.

+++ Branchenzuschläge in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie
In der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie können Leiharbeitnehmer ab dem 1.5.2013 Branchenzuschläge verlangen - und zwar anders als in der Metall- und Elektro- sowie der chemischen Industrie bereits nach vier Wochen Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb.

Der Zuschlag beläuft sich

  • nach vier Wochen auf 4 Prozent
  • nach drei Monaten auf 8 Prozent,
  • nach fünf Monaten auf 12 Prozent,
  • nach sieben Monaten auf 16 Prozent und
  • nach neun Monaten auf 20 Prozent.

Für Leiharbeiter in der Tapetenindustrie wurden gesonderte Branchenzuschläge vereinbart. Sie erhalten

  • nach vier Wochen 7 Prozent,
  • nach drei Monaten 11 Prozent,
  • nach fünf Monaten 15 Prozent,
  • nach sieben Monaten 19 Prozent und
  • nach neun Monaten 23  Prozent.

Die Zuschläge sind auf max. 90 Prozent der Entgelte der Stammbeschäftigten begrenzt.

+++ Weitere Branchenzuschläge
In folgenden weiteren Branchen sollen im neuen Jahr Entgeltzuschläge für Leiharbeitnehmer geleistet werden:

  • Kunststoff verarbeitende Industrie: ab 1.1.2013;
  • Kautschuk verarbeitende Industrie ab 1.1.2013;
  • Schienenverkehrsbereich: ab 1.4.2013;
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: ab 1.4.2013;
  • Holz- und Kunststoff be- und verarbeitende Industrie: ab 1.4.2013.

+++ Mehr zum Thema:
Lesen Sie in Heft 1/2013 des Arbeits-Rechts-Beraters, das am 20.1.2013 erscheinen wird, einen Aufsatz von RA FAArbR Christoph Legerlotz zum Thema "Die neuen Branchenzuschläge in der Zeitarbeit - Welche Leiharbeitnehmer können sie wann und in welcher Höhe beanspruchen?". Für ein kostenloses Probe-Abonnement der Zeitschrift klicken Sie bitte hier.

+++ Neuer Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker
Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne:

  • Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro (2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.
  • Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin 11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro.

Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31.10.2013.

Auch für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gelten ab Januar 2013 bundesweit neue gesetzliche Mindestlöhne. Der Mindeststundenlohn erhöht sich von 11,00 auf 11,20 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31.12.2013.

BMAS PM vom 18.12.2012
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