Das ändert sich 2013 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Sonderregelungen für Schwerbehinderte
Neuer Schwerbehindertenausweis
Ab dem 1.1.2013 kann der neue Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Er ist handlicher als der bisherige Ausweis, für blinde Menschen mit einer bestimmten Buchstabenfolge in Braille-Schrift gekennzeichnet und enthält auch einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland eigenständig fest. Spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die alten Ausweise bleiben aber weiterhin gültig.
BMAS PM vom 18.12.2012
Ab dem 1.1.2013 kann der neue Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Er ist handlicher als der bisherige Ausweis, für blinde Menschen mit einer bestimmten Buchstabenfolge in Braille-Schrift gekennzeichnet und enthält auch einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland eigenständig fest. Spätestens ab dem 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die alten Ausweise bleiben aber weiterhin gültig.
Höhere Eigenbeteiligung im öffentlichen Personenverkehr
Zum 1.1.2013 wird die Eigenbeteiligung Schwerbehinderter für die Beförderung im öffentlichen Personenverkehr von monatlich fünf auf sechs € angehoben (jährlich 72 €, halbjährlich 36 €). Einkommensschwache (insbesondere Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung weiterhin befreit.