Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Änderungen im SGB II
Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab dem 1.1.2015 im Einzelnen:
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- Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 399 €;
- Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 360 €;
- Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 320 €;
- Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 302 €;
- Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 267 €;
- Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 234 €.
Die neuen Regelbedarfsstufen gelten entsprechend für Sozialhilfe-Ansprüche nach dem SGB XII.