23.12.2014

Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Änderungen im SGB II

Ab dem 1.1.2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 399 €.

Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab dem 1.1.2015 im Einzelnen:
  • Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 399 €;
  • Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 360 €;
  • Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 320 €;
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 302 €;
  • Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 267 €;
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 234 €.

Die neuen Regelbedarfsstufen gelten entsprechend für Sozialhilfe-Ansprüche nach dem SGB XII.

BMAS online
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