Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Das Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Wer überwacht die neuen Vorgaben?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das LkSG um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Das heißt, die Behörde
- prüft, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen,
- führt Kontrollen durch, stellt Verstöße fest, beseitigt und verhindert sie und
- verhängt Zwangs- und Bußgelder.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen.
Gelten besondere Mitbestimmungsrechte?
Ab dem 1.1.2023 besteht zudem gem. § 106 Abs. 3 BetrVG n.F. eine ausdrückliche Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses für Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nach dem LkSG.
Niklas/Lex, Das neue Lieferkettengesetz - Ein Überblick über die wesentlichen Inhalte und etwaige arbeitsrechtliche Implikationen, ArbRB 2021, 212. Abrufbar im Gratis-Test des Aktionsmoduls Arbeitsrecht!
Gehling/Ott, LkSG - Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
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