09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Neuregelung der Betriebsratsvergütung

Das Bundeskabinett hat am 1.11.2023 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen, um mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zu schaffen. Bundestag und Bundesrat müssen noch abschließend darüber beraten. Wegen der Dringlichkeit des Themas ist aber davon auszugehen, dass das Gesetz zeitnah verabschiedet werden wird.

Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung im Überblick:
  • Der Gesetzentwurf stellt klar, dass zur Bestimmung der Vergleichspersonen auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen ist.
  • Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes soll eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden können.
  • Die Betriebspartien sollen in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung von Vergleichspersonen regeln können.
  • Sowohl diese Betriebsvereinbarung als auch die nachfolgende Festlegung der konkreten Vergleichspersonen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.
  • Eine Begünstigung oder Benachteiligung soll nicht vorliegen, wenn das Betriebsratsmitglied die für die Vergütung erforderlichen Anforderungen erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt ist.
BMAS PM v. 1.11.2023
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