Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Neuregelung der Betriebsratsvergütung
Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung im Überblick:
BMAS PM v. 1.11.2023
- Der Gesetzentwurf stellt klar, dass zur Bestimmung der Vergleichspersonen auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen ist.
- Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes soll eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden können.
- Die Betriebspartien sollen in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung von Vergleichspersonen regeln können.
- Sowohl diese Betriebsvereinbarung als auch die nachfolgende Festlegung der konkreten Vergleichspersonen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.
- Eine Begünstigung oder Benachteiligung soll nicht vorliegen, wenn das Betriebsratsmitglied die für die Vergütung erforderlichen Anforderungen erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt ist.