Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der Anpassung der Mindestlohnhöhe entsprechend sind mit einer weiteren Verordnung auch die Gehalts-Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung angehoben worden, ab deren Überschreitung die Melde- und Dokumentationspflichten nach §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes nicht mehr gelten.
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Aus dem Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
BMAS PM v. 1.11.2023
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