09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Geänderte Aktenzeichen in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Der bundesweite Ausschuss für Aktenordnung hat eine Neufassung der Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Zum 1.1.2024 ist die Neufassung der AktO-ArbG in Kraft getreten. Gemäß § 19 AktO-ArbG gilt:

  • Berufungen werden nunmehr unter dem Registerzeichen "SLa" (anstatt bisher Sa) geführt.
  • Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz erhalten nunmehr das Registerzeichen "GLa" (anstatt bisher SaGa).
Justiz NRW online
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