09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Neue Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 wurden im Herbst 2023 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) turnusgemäß angepasst. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit dem 1.1.2024 100,07 € monatlich.

Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent.

Alterssicherung der Landwirte

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt seit dem 1.1.2024 monatlich 301 € (West). In den neuen Bundesländern wird er noch 297 € (Ost) bis 30.6.2024 betragen, danach auch 301 € - und damit in den alten und neuen Bundesländern gleich hoch ausfallen. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 17,36 € seit dem 1.7.2023 . Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 17,33 € seit dem 1.7.2023.

Geringfügige Beschäftigung ("Minijob")

Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde zum 1.1.2024 von 520 € auf 538 € im Monat angehoben.

Übergangsbereich und Faktor F

Im Übergangsbereich (Arbeitsentgelte im Bereich von 538,01 € bis 2.000 € monatlich) sind die Beschäftigten beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Bei der Bemessung der Arbeitnehmerbeiträge wird ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, so dass die Beschäftigten durch reduzierte Beiträge entlastet werden. Seit dem 1.1.2024 beträgt für Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem Entgelt von 538,01 € bis 2.000 € im Monat der Faktor F 0,6846.

Sachbezugswerte 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden daher jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Verbraucherpreise sind im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 um 8,4 Prozentpunkte gestiegen. Auf dieser Grundlage wurde der Wert für Verpflegung von 288 € auf 313 € (Frühstück auf 65 €, Mittag- und Abendessen auf jeweils 124 €) angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöht sich um 5 Prozent von 265 € auf 278 €.

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Aus dem Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
BMAS PM v. 1.11.2023
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