Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Seearbeitsrecht
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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- Damit die Neuregelungen auch für Besatzungsmitglieder von Kauffahrteischiffen gelten, die die Bundesflagge führen, wird das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) an die geänderten Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst.
- Die Neuregelungen verpflichten den Reeder u.a. zum Abschluss einer Versicherung, die die Ansprüche der Besatzungsmitglieder in dem Fall finanziell abdeckt, dass ihnen der notwendige Unterhalt oder die notwendige Unterstützung durch den Reeder vorenthalten wird und sie dadurch "im Stich gelassen" sind.
- Ebenfalls geregelt wird die Pflicht der Reeder zur Entschädigung aller an Bord tätigen Seeleute oder deren Hinterbliebenen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Darüber hinaus wird die bestehende Vorschrift über die finanzielle Förderung der Seemannsmissionen in deutschen Seehäfen künftig als institutionelle Förderung ausgestaltet.