Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Höhere Leistungen für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher
Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab dem 1.1.2016 im Einzelnen:
BMAS PM vom 17.12.2015
- Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 404 Euro
- Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 364 Euro
- Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 324 Euro
- Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 306 Euro
- Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 270 Euro
- Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 237 Euro