Der Pflegemindestlohn steigt schrittweise bis 2017
- ab dem Inkrafttreten (frühestens 1.1.2015): 9,40 Euro (plus 4,4 Prozent)
- ab 1.1.2016: 9,75 Euro (plus 3,7 Prozent)
- ab 1.1.2017: 10,20 Euro (plus 4,6 Prozent)
Die geplanten Erhöhungsschritte im Osten im Überblick:
- ab dem Inkrafttreten (frühestens 1.1.2015): 8,65 Euro (plus 8,1 Prozent)
- ab 1.1.2016: 9,00 Euro (plus 4,1 Prozent)
- ab 1.1.2017: 9,50 Euro (plus 5,6 Prozent)
Wichtig! Der spezielle Pflegemindestlohn gilt nicht für Privathaushalte. Hier wird vielmehr ab dem 1.1.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn greifen. Dieser ergänzt den besonderen Mindestlohn im Bereich der ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege.
Weitere Schritte und Hintergrund:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird nun eine entsprechende Verordnung zum neuen Pflegemindestlohn erlassen.
Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind paritätisch vertreten.