"DHV - Die Berufsgewerkschaft" ist tariffähig
LAG Hamburg 4.5.2016, 5 TaBV 8/15Im Dezember 2013 hatten die Gewerkschaften ver.di, IG Metall, NGG, der DGB sowie die Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen gegen die DHV ein Tariffähigkeitsverfahren angestrengt. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass die DHV nicht tariffähig ist. Auf die Rechtsbeschwerde der DHV hob das LAG diese Entscheidung auf und wies die Anträge zurück. Es ließ allerdings die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zu.
Die Gründe:
Nach Darstellung der Gewerkschaft beurteilte das LAG das Tariffähigkeitsverfahren als verfassungswidrig. Dieses verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit.
Der Hintergrund:
Die DHV hatte den das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften vorgeworfen, dass es ihnen nicht um die Sicherung einer funktionierenden Tarifautonomie gehe, sondern allein um die Ausschaltung eines erfolgreichen Konkurrenten. Weder ver.di, noch die IG Metall noch die NGG hätten zu irgendeinem Zeitpunkt Gründe für einen konkreten Missbrauch der Tarifautonomie durch die DHV in das Verfahren eingebracht.
Die DHV ist eine Mitgliedsgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands und vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von rund 73.000 Mitgliedern. Sie ist ausweislich ihrer Satzung insbesondere für viele kaufmännische Branchen (Banken, Einzel-, Groß- und Außenhandel, Versicherungen, ...) zuständig und ist Tarifpartnerin einiger bundesweiter und regionaler Arbeitgeberverbände.