Die Renten steigen zum 1.7.2015 um 2,1 Prozent im Westen und 2,5 Prozent im Osten
Der Hintergrund:
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,50 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, der sog. Nachhaltigkeitsfaktor und der Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen".
BMAS PM v. 20.3.2015
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,50 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, der sog. Nachhaltigkeitsfaktor und der Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen".