Ein Jahr Frauenquote: Hohe Akzeptanz in Unternehmen und Behörden
Der Bund hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1.1.2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.
Das Statistische Bundesamt hat einen Gleichstellungsindex für den öffentlichen Dienst erstellt. Danach liegt der Frauenanteil bei beruflichen Aufstiegen bereits bei rund 53 Prozent. Zudem sind rund 33 Prozent der mit Leitungsaufgaben betrauten Beschäftigten weiblich. Allerdings beschäftigen 19 von 22 obersten Bundesbehörden noch mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.
Der Hintergrund
Die Informationspflicht ergibt sich aus dem Gesetz über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG). Das Gesetz fußt auf drei Säulen:
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Es gilt eine feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen.
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Mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Unternehmen müssen Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand, erste und zweite Managementebene festlegen.
- Die Bundesregierung ist im Bereich des öffentlichen Dienstes verpflichtet, ab drei Sitzen in Aufsichtsgremien diese mit einer Geschlechterquote von 30 Prozent zu besetzen. Die Bundesverwaltung hat sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.
Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Statistischen Bundesamtes veröffentlichten Gleichstellungsindex 2016 klicken Sie bitte hier.