18.07.2013

Erstmals allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Gerüstbauer (plus aktuelle Mindestlohn-Übersicht)

Für die rund 20.000 Gerüstbauer in Deutschland gilt ab dem 1.8.2013 ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde. Auf diese Entgeltgrenze hatten sich die Tarifpartner für das Gerüstbauerhandwerk bereits im Februar 2013 verständigt. Auf ihren Antrag hat das Bundesarbeitsministerium diesen Tarifvertrag nunmehr für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Kernpunkte der Mindestlohn-Regelung im Überblick:
  • Höhe des Mindestlohns: 10,00 €/Stunde
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 1.8.2013 bis 28.2.2014.
  • Sachlicher Anwendungsbereich: Die Mindestlohn-Regelung gilt sowohl für Betriebe, die mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste erstellen, als auch für Betriebe, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen (z.B. Lagerung, Wartung, Reparatur oder Transport von Gerüstmaterial).
  • Räumlicher Anwendungsbereich: Der Mindestlohn gilt für alle Gerüstbauarbeiten in Deutschland. Daher müssen auch Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, den Mindestlohn zahlen.

Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle geltenden tariflichen Mindestlöhne (Stand Juli 2013) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung PM vom 17.7.2013
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