Erstmals allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Gerüstbauer (plus aktuelle Mindestlohn-Übersicht)
Die Kernpunkte der Mindestlohn-Regelung im Überblick:
Bundesregierung PM vom 17.7.2013
- Höhe des Mindestlohns: 10,00 €/Stunde
- Laufzeit des Tarifvertrags: 1.8.2013 bis 28.2.2014.
- Sachlicher Anwendungsbereich: Die Mindestlohn-Regelung gilt sowohl für Betriebe, die mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste erstellen, als auch für Betriebe, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen (z.B. Lagerung, Wartung, Reparatur oder Transport von Gerüstmaterial).
- Räumlicher Anwendungsbereich: Der Mindestlohn gilt für alle Gerüstbauarbeiten in Deutschland. Daher müssen auch Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, den Mindestlohn zahlen.
Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle geltenden tariflichen Mindestlöhne (Stand Juli 2013) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).