Erstmals Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsbranche vorgesehen
Die Höhe des geplanten Mindeststundenlohns soll regional differenziert werden. Vorgesehen ist ein Betrag i.H.v. 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland. Die Verordnung betrifft etwa 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung.
BMAS PM vom 4.7.2012
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