EU-Parlament beschließt Begrenzung von Banker-Boni
Die Banker-Boni-Regelung im Detail:
Europa-Parlament PM vom 16.4.2013
- Grundsatz (max. ein Jahresgehalt): Der Bonus soll künftig nicht mehr höher als das Jahresgehalt des Bankangestellten sein, um spekulative Risiken einzuschränken.
- Ausnahme (max. zwei Jahresgehälter): Der Bonus kann allerdings auf maximal die doppelte Summe des Jahresgehalts erhöht werden, wenn mindestens 66 % der Aktionäre zustimmen, vorausgesetzt dass mindestens die Hälfte der Aktien oder der entsprechenden Eigentumsrechte vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, müssen 75 % der Aktionäre zustimmen.
- Zurückstellungspflicht: Um Bankern einen Anreiz zur langfristigen Planung zu geben, müssen mindestens 25 % einer Vergütung, die 100 % des Jahresgehalts übersteigt, für mindestens fünf Jahre zurückgestellt werden.