05.04.2016

Experten fordern Korrekturen beim Mindestlohn

Experten sowohl aus dem Arbeitgeber- als auch aus dem Arbeitnehmerlager sehen Nachbesserungsbedarf am seit dem 1.1.2015 geltenden Mindestlohngesetz (MiLoG). Sie kritisieren insbesondere die Regelungen zum Ehrenamt. Das war das Ergebnis einer am 14.3.2016 erfolgten Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu einem Antrag der Linksfraktion (BT-Drs.: 18/4183), die ebenfalls Korrekturen am MiLoG fordert.

BDA: Herausnahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten und Praktika
Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Regelungen zum Ehrenamt als einen Fehler. Das Ehrenamt sei kein Arbeitsverhältnis. Auch Praktika sollten nach Auffassung der BDA nicht als Arbeitsverhältnis definiert werden. In der Praxis gebe es zahlreiche Probleme, weil niemand genau sagen könne, was ein Pflichtpraktikum sei. Die BDA forderte deshalb, Pflichtpraktika generell von der Mindestlohnpflicht auszunehmen und freiwillige Praktika für zwölf Monate vom Mindestlohn zu befreien.

Gewerkschaften: Definition des Ehrenamts und mehr Kontrollen
Auch der DGB kritisierte die Regelungen zum Ehrenamt und forderte eine Klarstellung, wie Ehrenämter von regulären Arbeitsverhältnissen abzugrenzen seien. Diese Klarstellung solle allerdings nicht im MiLoG, sondern im BGB erfolgen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) forderte eine klare Definition, was Arbeitszeiten seien und insbesondere ob Bereitschaftszeiten dazu gehörten, sowie mehr Kontrollen der Arbeitszeit-Aufzeichnungen.

Hans-Böckler-Stiftung: Verbandsklagerecht einführen
Marc Amlinger, Soziologe am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, führte aus, dass bisher vom MiLoG vor allem Beschäftigte der unteren Lohngruppen profitiert hätten und dies vor allem im Osten Deutschlands überdurchschnittlich. Zuwächse habe es vor allem bei ungelernten Arbeitskräften gegeben. Er plädierte in seiner Stellungnahme dafür, ein Verbandsklagerecht einzuführen, um Verstöße gegen das MiLoG effektiv ahnden zu können.

Heute im Bundestag (hib) vom 14.3.2016
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