Germanwings und Lufthansa scheitern mit Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Pilotenstreik
ArbG Köln 8.9.2015, 14 Ga 91/15 u.a.Die Pilotenvereinigung Cockpit und die Fluggesellschaften Lufthansa und Germanwings streiten schon seit einigen Monaten über die Übergangsrenten der Piloten. Die Pilotenvereinigung hielt die Verhandlungen für gescheitert und rief seine Mitglieder deshalb zu Streiks auf.
Mit ihren hiergegen gerichteten Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung machten die Fluggesellschaften geltend, dass die Pilotenvereinigung in Wahrheit ein unzulässiges Streikziel verfolge, nämlich die Verhinderung einer neuen Unternehmensstrategie, die die Stärkung der Billigsparte Eurowings vorsehe.
Die Anträge auf einstweilige Untersagung des Streiks hatten weder vor dem Arbeitsgericht Köln noch vor dem Arbeitsgericht Frankfurt Erfolg. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Die Gründe:
Der Pilotenvereinigung Cockpit wird nicht untersagt, ihre Mitglieder zu bundesweiten Streiks am 9.9.2015 aufzurufen und die Streiks durchzuführen. Es gibt keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Annahme der Fluggesellschaften, es werde ein unzulässiges Streikziel verfolgt. Nach der im einstweiligen Verfügungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung ist davon auszugehen, dass der Streik das zulässige Streikziel der Regelung der Übergangsversorgung verfolgt.
Der Streik ist auch nicht unverhältnismäßig. Es gibt keine Veranlassung insoweit einen strengeren Prüfungsmaßstab anzulegen, weil die Vereinigung Cockpit eine sog. "Spartengewerkschaft" ist.