07.11.2023

Gesetzentwurf zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 1.11.2023 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen, um mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zu schaffen.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
  • Der Gesetzentwurf stellt klar, dass zur Bestimmung der Vergleichspersonen auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen ist.
  • Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes soll eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden können.
  • Die Betriebspartien sollen in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung von Vergleichspersonen regeln können.
  • Sowohl diese Betriebsvereinbarung als auch die nachfolgende Festlegung der konkreten Vergleichspersonen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.
  • Eine Begünstigung oder Benachteiligung soll nicht vorliegen, wenn das Betriebsratsmitglied die für die Vergütung erforderlichen Anforderungen erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt ist.

Mehr zum Thema:

Materialien:
Den Gesetzetnwurf im Volltext finden Sie hier (PDF-Datei - 11 Seiten).

ArbRB-Blog:
Betriebsratsvergütung: Eine Expertenkommission macht Vorschläge für eine Gesetzesänderung
Wolfgang Kleinebrink, ArbRB Blog 2023

Aufsatz:
Der Betrieb als Bezugspunkt für die Vergleichsgruppenbildung bei der Betriebsratsvergütung
Andrea Bonanni / Saskia Pitzer, ArbRB 2023, 275

Aufsatz:
Die Vergleichsgruppenbildung bei der Betriebsratsvergütung
Andrea Bonanni / Saskia Pitzer, ArbRB 2023, 249

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BMAS PM vom 1.11.2023
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