26.10.2016

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 auf 8,84 Euro - Übersicht über alle Branchenmindestlöhne zum Download

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.6.2016.

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gehen bis zum 31.12.2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen dem Mindestlohn vor. Das gilt aktuell für die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die Gartenbau-Branche, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für Großwäschereien. Ab dem 1.1.2017 müssen diese Tarifverträge aber mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen. Für Zeitungszusteller gilt ab dem 1.1.2017 ebenfalls ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Ab 2018 gelten dann keine Ausnahmen mehr.

Vorgehensweise der Mindestlohnkommission
Die paritätisch mit jeweils drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, zwei beratenden Wissenschaftlern und einem Vorsitzenden besetzte Mindestlohnkommission hat sich bei ihrer Entscheidung am 28.6.2016 nachlaufend an der Tarifentwicklung - also an den Branchen-Tarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate - orientiert. Dabei ist sie vom Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ausgegangen und hat auch die Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst ab dem 1.3.2016 eingerechnet. Diese wird dann bei der nächsten Anpassung im Jahr 2018 ausgeklammert, um sie nicht doppelt anzurechnen.

Nächste Anpassung des Mindestlohns
Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns, das nächste Mal also 2018 über eine Anpassung zum 1.1.2019.

Auswirkungen des Mindestlohns
Weitere Aufgabe der Mindestlohnkommission ist die Prüfung der Auswirkungen des Mindestlohns. Nach ihrem aktuellen Bericht sind keine eindeutigen Effekte des Mindestlohns auf Arbeitskosten, Produktivität und Lohnstückkosten nachzuweisen. Die ökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns könnten gut eineinhalb Jahre nach seiner Einführung noch nicht abschließend bewertet werden.

Linkhinweis:
Für eine auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle Branchenmindestlöhne (Stand: Oktober 2016) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung PM vom 26.10.2016
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