19.09.2013

Höhere Mindestlöhne in der Zeitarbeits-, Gebäudereiniger- und Baubranche (aktualisierte Fassung)

Die Tarifgemeinschaft des DGB hat sich mit der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit auf eine deutliche Erhöhung der Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer geeignet. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits angekündigt, die Neuregelung umgehend für allgemeinverbindlich erklären zu wollen. Schon einen Schritt weiter sind die Gebäudereiniger-Branche und die Branche des Baugewerbes. Hier haben die Verordnungen zur Anhebung der Mindestlöhne bereits das Kabinett passiert. Zudem wird zum 1.10.2013 erstmals eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze für Steinmetze und Bildhauer eingeführt.

+++ Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und das Baugewerbe
Die Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger steigen in der Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) im Westen (mit Berlin)
  • zum 1.11.2013 auf 9,00 € (Lohngruppe 2: 11,33 €)
  • zum 1.1.2014 auf 9,31 € (Lohngruppe 2: 12,33 €)
  • zum 1.1.2015 auf 9,55 € (Lohngruppe 2: 12,65 €)

und im Osten

  • zum 1.11.2013 auf 7,56 € (Lohngruppe 2: 9,00 €)
  • zum 1.1.2014 auf 7,96 € (Lohngruppe 2: 10,31 €)
  • zum 1.1.2015 auf 8,21€ (Lohngruppe 2: 10,63 €)

Im Baugewerbe steigen die Mindestlöhne ab Januar 2014 in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) je nach Lohngruppe auf 11,10 Euro bis 13,95 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro.

Beide Mindestlohnregelungen sind bis zum 31.10.2015 befristet.

+++ Einigung für Zeitarbeiter erzielt
Zeitarbeitnehmer haben ebenfalls Aussicht auf höhere Löhne; die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohntarifvertrags steht allerdings noch aus. Dieser sieht eine Anhebung der Lohnuntergrenze in den nächsten drei Jahren um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten vor. Im Übrigen ist hierin geregelt, dass Leiharbeitnehmer künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Eine weitere Änderung betrifft die Entgeltgruppenbeschreibungen. Facharbeiter sollen danach leichter höhergruppiert werden können.

Die Mindestlöhne in der Entgeltgruppe 1 im Westen betragen zum

  • 1.1.2014: 8,50 Euro (plus 3,8 Prozent)
  • 1.4.2015: 8,80 Euro (plus 3,5 Prozent)
  • 1.6.2016: 9,00 Euro (plus 2,3 Prozent)

Im Osten betragen die Mindestlöhne in der Entgeltgruppe 1 zum

  • 1.1.2014: 7,86 Euro (plus 4,8 Prozent)
  • 1.4.2015: 8,20 Euro (plus 4,3 Prozent)
  • 1.6.2016: 8,50 Euro (plus 3,7 Prozent)

Die übrigen Gehälter in den Entgeltgruppen steigen prozentual entsprechend. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.

+++ Erstmals Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer
Erstmals wird es allgemeinverbindliche Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer geben. Der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist regional differenziert und zeitlich gestaffelt:

  • In den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn zunächst 10,13 € und 10,66 € ab dem 1.5.2014.
  • In den alten Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestlohn zunächst 11,00 € und 11,25 € ab dem 1.5.2014.

Der Tarifvertrag gilt bis zum 30.4.2015.

+++ Linkhinweis:

Für eine auf den Webseiten des BMAS veröffentlichte Mindestlohnübersicht klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Bundesregierung PM und DGB PM vom 18.9.2013
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