Höherer Mindestlohn für Leiharbeitnehmer
Die neuen Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer im Überblick:
DGB und Mitteldeutscher Rundfunk online
Stufe 1 (1.3.2017):
- 2,5 Prozent im Westen für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,23 Euro bis 20,50 Euro)
- 4,82 Prozent im Osten für die Entgeltgruppe 1 (Stundenlohn von 8,91 Euro)
- 4,00 Prozent im Osten für Entgeltgruppen 2-9 (Stundenlohn von 9,01 Euro bis 18,75 Euro)
Stufe 2 zum (1.4.2018):
- 2,8 Prozent im Westen für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,49 Euro bis 21,07 Euro)
- 4,00 Prozent im Osten für alle Entgeltgruppen (Stundenlohn von 9,27 Euro bis 19,50 Euro)
Stufe 3 (1.4.2019):
- 3,20 Prozent im Westen für die Entgeltgruppen 1 und 2 (Stundenlohn von 9,79 Euro bzw. 10,45 Euro)
- 3,00 Prozent im Westen für die Entgeltgruppen 3-9 (Stundenlohn von 12,19 Euro bis 21,71 Euro)
- 3,50 Prozent im Osten für die Entgeltgruppen 3-9 (Stundenlohn von 11,33 Euro bis 20,18 Euro)
Stufe 4 (1.10.2019):
- 17 Cent pro Stunde für die Entgeltgruppen 1 und 2 bundesweit
Außerdem enthält die neue Tabelle zwei Anpassungsstufen zur Anpassung der Entgelte an den gesetzlichen Mindestlohn:
Anpassungsstufe zum 1.1.2017:
- Anpassung der Entgeltgruppe 1 im Osten von 8,50 Euro auf 8,84 Euro (neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 1.1.2017).
- Anpassung der Entgeltgruppe 2 im Osten von 8,66 Euro auf 8,89 Euro.
Anpassungsstufe zum 1.1.2019:
- Erhöhung der Entgeltgruppe 1 im Osten um 2,4 Prozent auf 9,49 Euro.
- Erhöhung der Entgeltgruppe 2 im Osten um 3,9 Prozent auf 9,73 Euro.
Linkhinweis:
Für die detaillierte Lohntabelle des DGB klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).