Höheres Meister-BAföG ab dem 1.8.2016
Die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG steigen wie folgt:
Bundesregierung PM vom 8.7.2016
- für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro/Monat,
- für Alleinerziehende von 907 auf 1.003 Euro/Monat,
- für Verheiratete mit einem Kind von 1.122 auf 1.238 Euro/Monat und
- für Verheiratete mit zwei Kindern von 1.332 auf 1.473 Euro/Monat.
Folgende weitere Verbesserungen treten zum 1.8.2016 in Kraft:
- Zuschüsse: Diese steigen für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 auf 50 Prozent, für Kinder auf 55 Prozent. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag, den Alleinerziehende zusätzlich erhalten, steigt von 113 auf 130 Euro/Monat.
- Freibeträge: Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300 Euro auf 2.100 Euro. Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls von 255 auf 290 Euro/Monat.
- Ausbildungskosten: Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden künftig mit maximal 15.000 Euro (bisher 10.226 Euro) gefördert; das "Meisterstück" mit 2.000 Euro (bisher rund 1.500 Euro). Die Zuschussanteile steigen jeweils auf 40 Prozent.
- Erfolgsbonus: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.