In Reaktion auf Corona: Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können sich ab sofort telefonisch krankschreiben lassen
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Die Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.
PM GKV und KBV v. 9.3.2020