Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 Prozent
Der Hintergrund:
Das sog. Insolvenzgeld, welches Arbeitnehmern im Fall einer Insolvenz als Ersatzleistung ausgezahlt wird, wird durch eine von den Arbeitgebern monatlich zu zahlende Umlage finanziert. Der gesetzliche Umlagesatz beträgt nach § 360 SGB III seit 2013 grds. 0,15 Prozent. § 361 Nr.1 SGB III enthält allerdings eine Verordnungsermächtigung an das BMAS, diesen Umlagesatz zum Ausgleich von Überschüssen oder Fehlbeständen abweichend davon höher oder niedriger festzusetzen. Ein niedrigerer Umlagesatz ist danach vorgesehen, wenn die Rücklagen die durchschnittlichen Aufwendungen pro Jahr der letzten fünf Jahre übersteigen.
Linkhinweis:
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018