Jahresbericht 2024 des Bundesarbeitsgerichts
Sie nannte beispielhaft die Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5.12.2024, die sich mit Überstundenzuschlägen bei Teilzeitarbeit befasst (- 8 AZR 370/20 -). Es handelt sich um ein Folgeurteil zu den Vorabentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Sachen Lufthansa CityLine und KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (EuGH 19.10.2023 - C-660/20 -; 29.7.2024 - C-184/22 und C-185/22 -).
Frau Gallner bezog sich außerdem auf den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.2024, der das Verhältnis der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG und des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG behandelt (- 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23 -). Die aufgehobenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts hatten angenommen, die geringeren tarifvertraglichen Zuschläge von Arbeitnehmern in Nachtschichtarbeit seien gleichheitswidrig gegenüber den höheren Zuschlägen für unregelmäßige Nachtarbeit (BAG 9.12.2020 - 10 AZR 335/20 -; 22.3.2023 - 10 AZR 600/20 -).
Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass sich die unionsrechtliche Überformung von Teilen des nationalen Arbeitsrechts in der langjährigen Veranstaltungsreihe Europarechtliches Symposion abbildet. Das Zwölfte Europarechtliche Symposion wird am 11. und 12. Juni 2026 im Bundesarbeitsgericht stattfinden.
Den Jahresbericht im Volltext (PDF-Datei - 70 Seiten) finden Sie hier.
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