25.03.2025

Jahresbericht 2024 des Bundesarbeitsgerichts

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hat im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Jahresbericht 2024 vorgestellt. Im vergangenen Jahr gingen danach 1.315 Sachen ein; das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 5,46 %. Von den Eingängen waren 26,77 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 1.602 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 38,48 % erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 5,36 %. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 526 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren betrug acht Monate und 26 Tage (im Vorjahr neun Monate und sechs Tage). 

Frau Gallner hob wie in den Vorjahren hervor, wie wichtig die Zusammenarbeit der Gerichte im europäischen Gerichtsverbund ist.

Sie nannte beispielhaft die Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5.12.2024, die sich mit Überstundenzuschlägen bei Teilzeitarbeit befasst (- 8 AZR 370/20 -). Es handelt sich um ein Folgeurteil zu den Vorabentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Sachen Lufthansa CityLine und KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (EuGH 19.10.2023 - C-660/20 -; 29.7.2024 - C-184/22 und C-185/22 -).

Frau Gallner bezog sich außerdem auf den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.2024, der das Verhältnis der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG und des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG behandelt (- 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23 -). Die aufgehobenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts hatten angenommen, die geringeren tarifvertraglichen Zuschläge von Arbeitnehmern in Nachtschichtarbeit seien gleichheitswidrig gegenüber den höheren Zuschlägen für unregelmäßige Nachtarbeit (BAG 9.12.2020 - 10 AZR 335/20 -; 22.3.2023 - 10 AZR 600/20 -).

Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass sich die unionsrechtliche Überformung von Teilen des nationalen Arbeitsrechts in der langjährigen Veranstaltungsreihe Europarechtliches Symposion abbildet. Das Zwölfte Europarechtliche Symposion wird am 11. und 12. Juni 2026 im Bundesarbeitsgericht stattfinden.

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Den Jahresbericht im Volltext (PDF-Datei - 70 Seiten) finden Sie hier.

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BAG PM Nr. 11 vom 12.3.2025