Kabinett beschließt verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:
BMF PM vom 15.6.2016
- Neue IT-Verfahren: Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur effektiveren Vorgangsbearbeitung und Erfassung der Arbeitsstatistik geschaffen werden.
- Zugriff auf das Fahrzeugregister: Für eine effizientere Aufgabenwahrnehmung soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten.
- Neue Zuständigkeit für Meldeverstöße: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll künftig auch für die Ahndung von Meldeverstößen nach dem SGB IV zuständig sein, wenn sie Verstöße in einem ihrer Ermittlungsverfahren aufdeckt.
- Erweiterte Prüfungsbefugnisse für Landesbehörden: Die für die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden sollen eigene Prüfungsbefugnisse erhalten.