24.08.2018

Kassieren ohne Ausdruck von Fahrscheinen - fristlose Kündigung ist rechtmäßig

Die Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen ist rechtmäßig. Ein solches Verhalten rechtfertigt insbesondere eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

LAG Berlin-Brandenburg 16.8.2018, 10 Sa 469/18
Der Sachverhalt:

Der Kläger ist Busfahrer bei der BVG. Nachdem sich ein Kunde bei der BVG darüber beschwert hatte dass der Kläger zwar den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt hätte "You don"t need a ticket", veranlasste die BVG eine Sonderprüfung. Der Prüfer der BVG beobachtete den Kläger und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegen genommen hatte, aber keine Tickets ausdruckt und die Kunden durchgewinkt hat.

Die BVG kündigte dem Kläger daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das LAG hat die Revision zum BAG nicht zugelassen.

Die Gründe:

Der Kläger hatte nach den Feststellungen des Gerichts auf einer für Touristen wichtigen Buslinie von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Ein solches Verhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, hatte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht bestätigt.

Pressemitteilung Nr. 14/18 des LAG Berlin-Brandenburg
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