30.07.2024

Kassiererin mit Corona: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Nachweis der Infektion im Supermarkt

Eine Infektion mit dem Covid-19-Virus (bei einer Supermarkt-Kassiererin) kommt grundsätzlich als Unfallereignis in Betracht. Für den erforderlichen Nachweis einer Infektion im Supermarkt muss zwar nicht zwingend ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person ("Index-Person") während der Arbeit stattgefunden haben. Es genügt allerdings auch nicht, dass das Risiko auf der Arbeitsstelle allein wegen der größeren Anzahl an Kontakten höher als im Privatbereich war.

LSG Berlin-Brandenburg v. 22.7.2024 - L 3 U 114/23
LSG Berlin-Brandenburg PM vom 25.7.2024
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