30.09.2013

Keine Kürzungen bei Rentenzahlungen ins Ausland mehr

Deutsche und ausländische Staatsangehörige sind künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1.10.2013 entfällt bei Auslandszahlungen die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Mit der Neuregelung sind die Bestimmungen zu den Gleichbehandlungsrechten im Renten- und Sozialrecht der EU-Richtlinie 2011/98/EU umgesetzt worden.

Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der EU, im EWR oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z.B. USA, Türkei und Tunesien), erhalten dagegen schon jetzt ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.

Hinweis:
Telefonische Auskünfte zum Thema Auslandsrenten erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nummer 0800-1000-4800. Themenbezogene Informationen finden Sie zudem unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Bundesregierung PM vom 27.9.2013
Zurück