Keine Kürzungen bei Rentenzahlungen ins Ausland mehr
Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der EU, im EWR oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (z.B. USA, Türkei und Tunesien), erhalten dagegen schon jetzt ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.
Bundesregierung PM vom 27.9.2013
Hinweis:
Telefonische Auskünfte zum Thema Auslandsrenten erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nummer 0800-1000-4800. Themenbezogene Informationen finden Sie zudem unter www.deutsche-rentenversicherung.de.