Keine telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegserkrankungen mehr
Im Übrigen gilt, dass Folgeverordnungen für Arzneimittel, Krankenbeförderung, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel sowie Überweisungen zu anderen Ärzten (z.B. für einen Laborabstrich) per Post nach Hause geschickt werden können. Auch bestimmte Hilfsmittel können so verordnet werden. Es ist nicht nötig, zum Einlesen der Krankenversichertenkarte in die Arztpraxis zu gehen - trotz des Quartalswechsels. Bei bekannten Patienten gilt erst einmal befristet bis zum 30.6.2020: Findet in einem Quartal ausschließlich ein telefonischer Kontakt oder ein Kontakt per Videosprechstunde statt, übernehmen die Arztpraxen die Versichertendaten aus der Patientenkartei.
GKV PM v. 20.4.2020