Koalitionsausschuss einigt sich auf Lohngleichheitsgesetz
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen sich darüber hinaus künftig mindestens alle fünf Jahre einem "betrieblichen Prüfverfahren" unterziehen müssen. Geprüft werden soll insbesondere, ob und wo Frauen systematisch benachteiligt werden.
Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen
Für tarifgebundene Unternehmen mit Betriebsrat sieht das Gesetzesvorhaben Erleichterungen vor. So soll hier etwa das "betriebliche Prüfverfahren" entfallen und anstelle jedes einzelnen Arbeitnehmers der Betriebsrat auskunftsberechtigt sein. Die Anforderungen sollen gestaffelt werden, wobei Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung den größten Aufwand haben sollen.