07.10.2016

Koalitionsausschuss einigt sich auf Lohngleichheitsgesetz

Die Spitzen der großen Koalition haben sich am 6.10.2016 auf ein "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen" (Lohngleichheitsgesetz) geeinigt. Danach sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern künftig ein einklagbares Recht auf Offenlegung der Gehälter haben und so in Erfahrung bringen können, ob sie genauso viel verdienen wie die mit ihnen vergleichbaren Beschäftigten. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung.

Prüfverfahren in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen sich darüber hinaus künftig mindestens alle fünf Jahre einem "betrieblichen Prüfverfahren" unterziehen müssen. Geprüft werden soll insbesondere, ob und wo Frauen systematisch benachteiligt werden.

Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen
Für tarifgebundene Unternehmen mit Betriebsrat sieht das Gesetzesvorhaben Erleichterungen vor. So soll hier etwa das "betriebliche Prüfverfahren" entfallen und anstelle jedes einzelnen Arbeitnehmers der Betriebsrat auskunftsberechtigt sein. Die Anforderungen sollen gestaffelt werden, wobei Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung den größten Aufwand haben sollen.

SPD online - www.spd.de
Zurück