23.05.2017

Kostenlose Arbeitshilfe: Neues BDSG und DSGVO in einem Dokument

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzt die Richtlinie 95/46/EG um, die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 aufgehoben und ersetzt wird. Sie enthält auch Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Wir bieten Ihnen zur Arbeitserleichterung alle gesetzlichen Ergänzungen des deutschen Gesetzgebers zur DSGVO in einem Dokument auf einen Blick an.

Das BDSG regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der einzelnen Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden. Die DSGVO ist eine Verordnung der EU, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der EU vereinheitlicht werden. Dadurch soll zum einen der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sichergestellt werden, zum anderen soll der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Neben der DSGVO sind somit weiterhin nationale Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Die Rechtstexte müssen immer nebeneinander stehen. Damit erreicht die Komplexität dieser Materie einen neuen Höhepunkt. Vor diesem Hintergrund bieten wir zur Arbeitserleichterung alle gesetzlichen Ergänzungen des deutschen Gesetzgebers zur DSGVO in einem Dokument auf einen Blick an. Berücksichtigt ist die endgültige Version des BDSG n.F.:

BDSG-neu und DS-GVO in einem Dokument

Die Einzelregelungen des BDSG n.F. wurden jeweils an den Stellen in die DSGVO eingefügt, an denen der nationale Gesetzgeber den Regelungsauftrag des EU-Normgebers erfüllt oder von einer Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat. Normen der DSGVO mit solchen nationalen Ergänzungsregelungen sind gelb markiert. Über die Frage, an welcher Stelle eine Regelung des BDSG n.F. innerhalb der DSGVO am besten zu verorten ist, lässt sich im Einzelfall sicher streiten. Manche Regelungen sind daher auch an mehreren Stellen eingefügt.

Mehr zum Thema:
Lesen Sie hierzu auch den Blog-Beitrag "Datenschutz in der Mehrebenenfalle" von Winfried Veil im CR-online.de Blog.

Dr. Otto Schmidt
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