Lockerung der "Zwangsverrentung" für ALG-II-Empfänger beschlossen
Der Hintergrund:
Bislang veranlassen die Jobcenter ältere ALG-II-Empfänger regelmäßig, vorzeitig Altersrente zu beziehen. Grund hierfür ist die Nachrangigkeit der Grundsicherungsleistungen. In der Folge werden die Rentenansprüche dauerhaft abgesenkt - und zwar um 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat. Bei einem Renteneintritt mit 63 bedeutet das momentan eine lebenslange Kürzung der Altersrente um 8,7 Prozent.
Bundesregierung PM vom 14.9.2016
Bislang veranlassen die Jobcenter ältere ALG-II-Empfänger regelmäßig, vorzeitig Altersrente zu beziehen. Grund hierfür ist die Nachrangigkeit der Grundsicherungsleistungen. In der Folge werden die Rentenansprüche dauerhaft abgesenkt - und zwar um 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat. Bei einem Renteneintritt mit 63 bedeutet das momentan eine lebenslange Kürzung der Altersrente um 8,7 Prozent.
Ab dem 1.1.2017 können ALG-II-Empfänger nicht mehr zu einem vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen gezwungen werden, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum vollen oder ergänzenden Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.