Mehr als ein halbes Jahr MiLoG - Bundesregierung zieht eine erste Bilanz
Im ersten Halbjahr 2015 leiteten die Behörden der Zollverwaltung nach Auskunft der Bundesregierung insgesamt 297 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz ein. Die meisten Verfahren betrafen dabei das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (141 Verfahren).
Die Behörden ermittelten in dem Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 30.6.2015 am häufigsten, nämlich 146 Mal, wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 20 MiLoG. Hiernach sind Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. In 134 Fällen ermittelten sie wegen eines vermuteten Verstoßes gegen die Dokumentationspflichten nach § 17 MiLoG.
Neue Planstellen für Kontrolle des MiLoG
Für die Kontrolle des Mindestlohns besteht ein zusätzlicher Personalbedarf von 1.600 Arbeitskräften bei den Behörden der Zollverwaltung, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Prüfung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des MiLoG zuständig sind. Dieser Personalbedarf soll durch eigene Nachwuchskräfte gedeckt werden, die ab diesem Jahr zusätzlich eingestellt werden. Bis 2022 sollen die 1.600 neuen Planstellen besetzt sein.
Auswirkungen des Mindestlohns auf die Verbraucherpreise
Der neue Mindestlohn hat in vielen Branchen zu einem Anstieg der Stundenlöhne geführt und daher die Preissetzung der Unternehmen beeinflusst. Preissprünge gab es vor allem in Branchen, in denen die Einführung des Mindestlohns besonders lohnsteigernd wirkte, weil das Lohnniveau vorher vergleichsweise niedrig war oder die Lohnkosten eine bedeutende Rolle für die Gesamtkosten spielen. Dies trifft insbesondere auf einige Dienstleistungsbranchen zu. So sind Taxifahrten mit dem Inkrafttreten des MiLoG im Bundesdurchschnitt um 5,2 % teurer geworden; auch für Friseurdienstleistungen müssen Verbraucher spürbar mehr bezahlen.
Kein flächendeckender Preisanstieg
Während sich in einzelnen Branchen deutliche Auswirkungen des Mindestlohns auf die Verbraucherpreise zeigen, ist der Preisanstieg jedoch insgesamt als moderat einzuschätzen und nicht flächendeckend. Denn in vielen Bereichen galten bereits in den letzten Jahren festgelegte Branchenmindestlöhne; in anderen Branchen haben Niedriglöhne generell nur eine untergeordnete Bedeutung. Die Deutsche Bundesbank geht jedoch davon aus, dass der Preisanpassungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Linkhinweise:
Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichten Volltext der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage klicken Sie bitte hier. Mehr zu der Entwicklung der Verbraucherpreise finden Sie im Monatsbericht Mai 2015 der Deutschen Bundesbank ab S. 66.