20.12.2011

Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen

Für die rund 900.000 Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen gilt ab dem 1.1.2012 erstmals ein branchenweiter Mindestlohn. Dieser beläuft sich auf 7,01 Euro/Stunde im Osten bzw. 7,78 Euro/Stunde im Westen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die am 20.12.2011 das Bundeskabinett passiert hat und am 1.1.2012 in Kraft treten wird.

Die Kernpunkte der Mindestlohn-Regelung für die Zeitarbeit im Überblick:
  • Ausgangshöhe des Mindestlohns: Vom 1.1.2012 bis zum 31.10.2012 beläuft sich der Mindeststundenlohn in den neuen Ländern auf 7,01 Euro und in den übrigen Bundesländern auf 7,89 Euro.
  • Erhöhung zum 1.11.2012: Vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013 steigt der Mindestlohn in den neuen Ländern auf 7,50 Euro und in den übrigen Bundesländern auf 8,19 Euro pro Stunde.
  • Rechtsgrundlage: Der Mindestlohn wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) festgesetzt. Grundlage dieser Verordnung ist wiederum ein gemeinsamer Vorschlag von den für die Zeitarbeit zuständigen Tarifvertragsparteien.
  • Geltungsbereich: Der neue Mindestlohn gilt für alle in Deutschland eingesetzten Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer - und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat.
  • Equal Pay: In einem zweiten Schritt sollen sich die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit jetzt auch auf einen Zeitpunkt einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft. Sollte im ersten Quartal 2012 keine Einigung erzielt werden, wird eine vom BMAS eingesetzte Expertenkommission den Zeitpunkt festlegen, ab dem Leiharbeitnehmer Equal Pay verlangen können.

Verlängerung der Mindestlohn-Regelungen im Dachdeckerhandwerk und bei den Gebäudereinigern
Im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk laufen die aktuellen Mindestlohnverordnungen zum 31.12.2011 aus. Das BMAS hat deshalb Folgeverordnungen erlassen, die jeweils zum 1.1.2012 in Kraft treten werden.

Danach gelten für das Dachdeckerhandwerk folgende neue Mindestlöhne:

  • Im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11,00 Euro
  • Im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 Euro

In der Gebäudereinigung gelten folgende neue Mindestlöhne:

  • Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1): Hier wird der Mindestlohn im Westen 2012 stufenweise von derzeit 8,55 Euro auf 8,82 Euro und ab dem 1.1.2013 auf 9,00 Euro angehoben. Im Osten wird der Mindestlohn 2012 von 7,00 Euro auf 7,33 Euro und ab dem 1.1.2013 auf 7,56 Euro angehoben.
  • Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6): Hier bleiben die Mindestlöhne bis auf eine geringfügige Erhöhung auf 9,00 Euro ab dem 1.1.2013 im Osten unverändert.

Die Geltungsdauer beider Verordnungen ist bis zum 31.12.2013 befristet.

BMAS PM vom 20.12.2011
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