23.04.2013

Mindestlohn von 8,50 Euro für das Friseurhandwerk vereinbart

Im Friseurhandwerk soll es künftig einen bundeseinheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde geben. Hierauf haben sich die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände im Friseurhandwerk und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 22.4.2013 geeinigt. Der Mindestlohn soll bis August 2015 in drei Stufen eingeführt werden, die auch die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern berücksichtigen. Die Tarifvertragsparteien wollen zudem den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären lassen.

Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung im Überblick:
  • Erhöhung im Osten: Im August 2013 soll der Mindestlohn 6,50 Euro pro Stunde, im August 2014 dann 7,50 Euro pro Stunde und im August 2015 schließlich 8,50 Euro pro Stunde betragen.
  • Erhöhung im Westen: Hier beginnt die erste Stufe im August 2013 bereits mit 7,50 Euro pro Stunde. Im August 2014 soll der Mindestlohn auf 8,00 Euro pro Stunde steigen, um schließlich im August 2015 ebenfalls bei 8,50 Euro pro Stunde anzukommen.
  • Mindestlohn-Charakter: Bestehende Regionaltarifverträge mit höheren Mindestentgelten bleiben von dem Tarifvertrag unberührt.
  • Anwendungsbereich: Der Mindestlohn-Tarifvertrag gilt zunächst nur für tarifgebundene Betriebe. Friseurverband und ver.di wollen allerdings beim Bundesarbeitsministerium beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Voraussetzung hierfür ist gem. § 7 Abs. 1 AEntG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TVG u.a., dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen.
Zentralverband des dt. Friseurhandwerks PM v. 22.4.2013 u. SZ v. 23.4.2013 S.17
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