Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit im Bundeskabinett beschlossen
Die insgesamt 83 Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans betreffen schwerpunktmäßig die Förderung und Ausweitung gezielter niedrigschwelliger Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitskräfte, die grenzüberschreitende Vernetzung und internationale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt sowie die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden, Sozialpartnern und Unternehmen für bestehende Missstände. Maßnahmen in den vier Handlungsfeldern Arbeitskräftegewinnung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle sowie Unternehmensverantwortung sollen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit künftig stärker bekämpfen.
Entscheidend für den Gesamterfolg des Nationalen Aktionsplans ist die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Daher haben auch die Länder insgesamt 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entwickelt. Der Nationale Aktionsplan wird ab sofort sukzessive umgesetzt und zusammen mit den Ländern, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt.
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