Neue EU-Richtlinie stärkt Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Informationen zu den ihnen zustehenden EU-Rechten sollen für Wanderarbeitnehmer und Arbeitsuchende nicht nur leicht zugänglich sein, sondern auch in mehr als einer EU-Sprache zur Verfügung stehen,
- EU-Wanderarbeitnehmer sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte durch eine oder mehrere Stellen auf nationaler Ebene Unterstützung und juristische Beratung erhalten,
- es soll wirksamer Rechtsschutz -insbesondere der Schutz vor Viktimisierung- gewährleistet werden.
Ziel der Richtlinie ist es, mobilen Arbeitskräften dieselben Arbeitsbedingungen und sozialen Vergünstigungen einzuräumen, wie inländischen Arbeitnehmern.
Hintergrund:
Art. 45 AEUV sieht grundsätzlich vor, dass es jedem EU-Bürger möglich sein muss, frei von Diskriminierungen in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. Trotzdem erleben EU-Arbeitnehmer häufig Ungleichbehandlungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder in Bezug auf Einstellungs- und Arbeitsbedingungen. Diese sind zumeist auf mangelhafte Kenntnisse des EU-Rechts der Arbeitgeber und unzureichende Unterstützung Arbeitssuchender bei der Durchsetzung ihrer Rechte zurückzuführen.
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