Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von morgen
Weiterbildungsgesetz
Mit dem Weiterbildungsgesetz will die Bundesregierung die notwendigen Instrumente schaffen, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Das Gesetz macht berufliche Weiterbildung seit April 2024 leichter zugänglich. Die Angebote sind übersichtlicher und stehen - anders als bisher - allen Betrieben offen. Feste Fördersätze machen die Weiterbildungsförderung zudem transparenter und erleichtern den Agenturen für Arbeit die Umsetzung.
Seit 1.4.2024 hilft das Qualifizierungsgeld Unternehmen, ihre Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten. Das Geld wird den Beschäftigten als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt. Profitieren sollen diejenigen, deren Arbeitsplätze durch den Wandel - in der Region oder der Branche - besonders stark bedroht sind. Voraussetzung ist, die Weiterbildung ermöglicht ihnen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen.
Beschäftigte und Unternehmen finden auf dem Online-Portal umfassenden Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie Online-Tests zur Orientierung.
Ausbildungsgarantie
Das Weiterbildungsgesetz umfasst - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - eine Ausbildungsgarantie. Zu dieser Ausbildungsgarantie gehören auch berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben und ein Mobilitätszuschuss. Seit April 2024 können junge Menschen Berufsorientierungspraktika absolvieren und so typische Tätigkeiten und Inhalte einer möglichen Ausbildung vorab kennenlernen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Fahrt- und Unterkunftskosten für die ein- bis sechswöchige Praktika übernehmen. Die Förderung muss vor Praktikumsantritt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter beantragt werden.
Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet. Seit 1.4.2024 übernimmt die BA im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Auszubildenden können das Geld bei ihrer Agentur für Arbeit oder ihrem Jobcenter beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll es Jugendlichen erleichtern, eine Ausbildung aufzunehmen, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in einer anderen Region liegt.
In Deutschland haben 1,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Deshalb will die Bundesregierung mit der Ausbildungsgarantie auch die Berufsorientierung verbessern, denn sie ist ein wichtiges Instrument, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen Schülerinnen und Schüler stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen.
Das Gesetz stützt die Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Ziel ist es, alle inländischen Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung auszuschöpfen. Dies allein reicht aber nicht aus. Ein weiterer Baustein der Strategie ist deshalb die qualifizierte Einwanderung. Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Deutschland für Arbeitskräfte aus Drittstaaten attraktiver machen.
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Bundesregierung PM vom 1.4.2024
Mit dem Weiterbildungsgesetz will die Bundesregierung die notwendigen Instrumente schaffen, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Das Gesetz macht berufliche Weiterbildung seit April 2024 leichter zugänglich. Die Angebote sind übersichtlicher und stehen - anders als bisher - allen Betrieben offen. Feste Fördersätze machen die Weiterbildungsförderung zudem transparenter und erleichtern den Agenturen für Arbeit die Umsetzung.
Seit 1.4.2024 hilft das Qualifizierungsgeld Unternehmen, ihre Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten. Das Geld wird den Beschäftigten als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt. Profitieren sollen diejenigen, deren Arbeitsplätze durch den Wandel - in der Region oder der Branche - besonders stark bedroht sind. Voraussetzung ist, die Weiterbildung ermöglicht ihnen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen.
Beschäftigte und Unternehmen finden auf dem Online-Portal umfassenden Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie Online-Tests zur Orientierung.
Ausbildungsgarantie
Das Weiterbildungsgesetz umfasst - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - eine Ausbildungsgarantie. Zu dieser Ausbildungsgarantie gehören auch berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben und ein Mobilitätszuschuss. Seit April 2024 können junge Menschen Berufsorientierungspraktika absolvieren und so typische Tätigkeiten und Inhalte einer möglichen Ausbildung vorab kennenlernen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Fahrt- und Unterkunftskosten für die ein- bis sechswöchige Praktika übernehmen. Die Förderung muss vor Praktikumsantritt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter beantragt werden.
Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet. Seit 1.4.2024 übernimmt die BA im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat. Die Auszubildenden können das Geld bei ihrer Agentur für Arbeit oder ihrem Jobcenter beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll es Jugendlichen erleichtern, eine Ausbildung aufzunehmen, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in einer anderen Region liegt.
In Deutschland haben 1,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Deshalb will die Bundesregierung mit der Ausbildungsgarantie auch die Berufsorientierung verbessern, denn sie ist ein wichtiges Instrument, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen Schülerinnen und Schüler stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen.
Das Gesetz stützt die Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Ziel ist es, alle inländischen Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung auszuschöpfen. Dies allein reicht aber nicht aus. Ein weiterer Baustein der Strategie ist deshalb die qualifizierte Einwanderung. Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Deutschland für Arbeitskräfte aus Drittstaaten attraktiver machen.
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