02.05.2016

Neue Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauerhandwerk (+ Übersicht über alle Branchenmindestlöhne)

Der Mindestlohn für die rund 21.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ist zum 1.5.2016 von 10,50 Euro auf 10,70 Euro pro Stunde gestiegen. Eine zweite Erhöhung auf 11,00 Euro pro Stunde erfolgt zum 1.5.2017. Das ergibt sich aus der neuen Mindestlohnverordnung für die Branche, die das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 30.4.2018.

Der Hintergrund:
Mit einer solchen Mindestlohn-Verordnung werden die ausgehandelten Mindestlöhne für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tarifgebunden sind. Ferner gilt der Mindestlohn auch für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gemäß AEntG, AÜG oder TVG für verbindlich erklärt.

Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle Branchenmindestlöhne (Stand: April 2016) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 2.5.2016; Quelle: Bundesregierung online

 

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