Neuer allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Gerüstbauer (plus Mindestlohn-Übersicht)
Der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk beträgt
- ab dem 1.9.2014 bis zum 30.4.2015: 10,25 Euro,
- ab dem 1.5.2015 bis zum 31.3.2016: 10,50 Euro.
Der Hintergrund:
Wird ein Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Mitarbeiter nach Deutschland entsenden. Für die Gerüstbauer-Branche galt bereits vom 1.8.2013 bis 28.2.2014 ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Insgesamt sind derzeit in 15 Branchen Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben.
Ab dem 1.1.2015 gilt dann flächendeckend für alle Branchen der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Noch bis Ende 2016 sind Mindestlöhne unter 8,50 Euro erlaubt - jedoch nur dort, wo allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gelten. Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Ab Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.
Linkhinweis:
Für eine auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Übersicht über alle allgemeinverbindlichen Mindestlöhne (Stand: September 2014) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).